Die Vereinigung für die Königlichen Stätten und die Bourbonischen Residenzen wurde gegründet, um die kulturelle Identität weiterzuleben und die historische Erinnerung des italienischen bourbonischen Kulturerbes neu zu erzählen.

Die Vereinigung setzt sich seit
2005 im allgemeinen Interesse dafür ein, eine umfassendere Politik zum Schutz, zur Wertschätzung und zur Entwicklung der bourbonischen Identität Süditaliens zu fördern, mit dem Ziel eines zivilen Wachstums und nachhaltigen Entwicklungs sowie der Förderung der Teilnahme und Zustimmung der lokalen Gemeinschaften.
Die Vereinigung wurde im Dezember 2008 als ONLUS (gemeinnützige Organisation) gegründet und ist seit 2023 im RUNTS (einheitliches nationales Register des dritten Sektors) mit der Qualifikation APS (Vereinigung zur sozialen Förderung) und mit Rechtspersönlichkeit eingetragen.
Unsere Mission
Die Vereinigung arbeitet daran, einen kulturellen und wirtschaftlichen Bezirk zu schaffen, beginnend mit dem Netzwerk der Königlichen Stätten und der Bourbonischen Residenzen in Neapel und im Mezzogiorno, indem sie das kulturelle, landschaftliche und kreative Erbe in Verbindung mit anderen Tätigkeitsbereichen und den Infrastrukturen des Gebiets wertschätzt, um Wert, Qualität und strategische Chancen im Gebiet sowie gegenüber öffentlichen Institutionen, privaten Akteuren und der Bürgerschaft zu generieren.
Zu diesem Zweck hat die Vereinigung seit 2005 eine intensive Sensibilisierungs- und Animationsarbeit begonnen und eine Reihe von Projekten, Veranstaltungen und Initiativen realisiert, die wichtige Anerkennungen von der OECD, der Präsidentschaft der Republik, dem Senat der Republik und der Abgeordnetenkammer erhalten haben, und dabei bedeutende Ergebnisse erzielt, auch dank der Unterstützung von Bürgern und der Zusammenarbeit mit lokalen, nationalen und internationalen Einrichtungen und Organisationen. Darüber hinaus trägt die Vereinigung zur Entwicklung des Wertschöpfungsprozesses des Wanderwegs der Bourbonischen Residenzen bei, in Anwendung der subsidiären Gesetzgebung 112/2013.